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GEZ-Vergleich

Ausschnitt eines Postings auf: http://www.akademie.de/private-finanzen/gez-und-rundfunkgebuehren/tipps/gez_gebuehren/gez-abmahnung.html

 

...

 

Verkaufen Sie Kaffee, mit Milch, von Tür zu Tür, mit Thermoskanne, die Sie den Leuten in deren eigene Becher einschenken. Einen gefüllten Becher verkaufen Sie für 1,50 Euro. Wenn Sie guten Kaffee verkaufen, werden Sie sehen, wie schnell sich das rumspricht und wie gut und schnell Sie ihr Geld verdienen. Irre, was?!
 

Allerdings,- sollten die Leute Ihren Kaffee mit Milch aber nicht wollen, weil sie Ihren Kaffee nicht mögen, könnte es in die Hose gehen.

Aber jetzt meine tolle Idee, die ich aus dem Bildungsfernsehen gewonnen habe, welches sie so vergöttern:
 

Fragen Sie die Leute einfach, ob Sie einen Becher im Schrank haben und wenn ja, müssen die den Kaffee eben trotzdem Zahlen. - Warum?!

Die Argumentation liegt doch auf der Hand: - Mensch, weil die einen Becher im Schrank haben!!!!
 

- Die hätten den Kaffee von Ihnen doch bekommen können. Völlig egal, ob die Kinder aus den Bechern Kakao oder sonst was trinken, das interessiert SIE doch nicht! Tatsache ist, es kann getrunken werden und wenn man dazu einen Becher benötigt und im Besitz eines Bechers ist, dann muss man bei Ihnen auch Kaffee mit Milch zahlen, ob man den will oder nicht! Mein Gott, Sie würden sonst doch gar kein Geld bekommen!!!

Und noch einen Tipp: Allen, die Ihren Kaffee mit Milch nicht haben möchten, unterstellen Sie einfach, sie würden den Kaffee „schwarz“ trinken wollen (ohne Milch! - Unerhört!).

Ist das nicht genial? Egal, wie schlecht Ihr Kaffee ist, die Kohle kriegen Sie dann trotzdem auf jeden Fall. Sie brauchen sich nicht mal mehr bemühen, besseren Kaffee zu kochen, wenn Sie den Leuten doch „Kalten Kaffee“ aufzwingen können!

Und machen Sie sich keine Sorgen, wenn die Leute sagen, dass Sie keine Becher hätten und Sie abweisen, oder nicht in Ihre Wohnung oder in’s Haus lassen (was übrigens deren gutes Recht aus Art. 13 GG wäre).
Denjenigen, die das versuchen, gaukeln Sie dann einfach vor, dass sie dann später mit der Polizei auflaufen, oder sie gehen bei denen kackfrech in den Garten und versuchen dann, von der Terrassentür aus, nachzusehen, ob da irgendwo ein Becher herumsteht- das ist doch wohl wirklich kein Problem!
...

Grüße, der Mille aus Hildesheim

 

 

Und das Schlimme daran ist, dass unsere eigene Regierung genau so einen Schwachsinn mittels Rundfunkstaatsvertrag legalisiert hat und die GEZ genau nach diesem Vergleich vorgehen darf, um die "Gebühren" von jedem einzufordern, der - im Fach-Jargon ein "Rundfunkempfangsgerät bereithält"!

(Anm. des Autoren dieser Seiten)

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